E-AU, E-Rezept und E-Arztbrief

Liebe Patientinnen und Patienten, 

auch in der Medizin schreitet die Digitalisierung voran, zunehmend werden neue Anwendungen für die elektronische Patiententenakte (ePA) freigeschaltet. Selbstverständlich beteiligen auch wir uns an den neuen Möglichkeiten, die uns der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass diese Anwendungen (e-AU und e-Rezept) gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Leistung sind. Das heißt, wir können auch auf Patientenwunsch nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. 

Elektronisches Rezept (E-Rezept):

Ab dem 01.01.2024 ist das e-Rezept verpflichtend. 

Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich das elektronische Rezept von uns. Das Rezept wird elektronisch zentral gespeichert und kann von jeder Apotheke abgerufen werden. Sie können das Medikament unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte oder mit Hilfe der App der Gematik in der Apotheke abholen. Ein Personalausweis ist nicht ausreichend. Das Rezept wird von uns direkt während Ihres Besuchs von uns versandt, so dass es unmittelbar zur Verfügung steht. Weitere Infos unter folgendem Link:

https://www.gematik.de/e-rezept-2024?gclid=CjwKCAiA1fqrBhA1EiwAMU5m_wSw4JEyfqNg1OAaiDAsx2cOYWzX_d1FpWRiQ9NPBEbIulbkCUwH1xoCFA8QAvD_BwE

E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU):

Diese Anwendung ist bereits verpflichtend. 

Wie das E-Rezept wird auch die E-AU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, Ihr Arbeitgeber kann die Krankmeldung selbstständig abrufen. Für Sie entfällt daher der Versand der bisherigen Durchschläge an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Ihre Aufgabe ist es, telefonisch Ihren Arbeitgeber über den Krankheitsfall zu informieren. Die E-AU wird von uns am Tag der Krankmeldung verschickt. 

E-Arztbrief:

Diese Anwendung ist freiwillig. 

Auch bislang haben wir uns bemüht Ihrem Hausarzt/-ärztin oder überweisenden Arzt/Ärztin einen Bericht über die durchgeführte Diagnostik und Therapie zur Verfügung zu stellen. Bislang erfolgt dies als Papierausdruck, den Sie direkt im Anschluss an die Behandlung mitnehmen und Ihrem Hausarzt/-ärztin geben konnten. Teilweise erfolgte dies zusätzlich zum elektronischen Brief, da nicht alle Kolleginnen und Kollegen in der Lage waren diese elektronischen Briefe abzurufen. Ab dem 01.01.2024 werden wir im Regelfall ausschließlich elektronische Arztbriefe versenden, beim Ihrem nächsten Besuch beim Hausarzt/-ärztin oder überweisenden Arzt/Ärztin liegt dieser ab dem nächsten Tag vor. 

Ausnahmen:

- Operationsbericht: Dieser wird Ihnen am OP-Tag zusätzlich zum elektronischen Brief auch in Papierform ausgehändigt, um zu gewährleisten, dass alle notwendigen Dokumentationen auch im Notfall zur Verfügung stehen. 

- Überweisung zur Weiterbehandlung: Falls es notwendig ist, dass Sie zur Weiterbehandlung andere Fachkollegen/-innen aufsuchen müssen, erhalten Sie einen Überweisungsschein in Papierform (die elektronische Form gibt es noch nicht), falls nötig händigen wir Ihnen auch einen ausführlichen Brief in Papierform aus, da wir zum Zeitpunkt der Überweisung kaum abschätzen können, wer die Weiterbehandlung übernimmt. 

 

 


Liebe Patientinnen und Patienten,

auch Ihnen wird bereits aufgefallen sein, dass es zunehmend Schwierigkeiten gibt einen Haus- oder Kinderarzt zu finden oder Termine beim Facharzt zu vereinbaren. Eine der Ursachen ist, dass die Niederlassung für Ärzte zunehmend unattraktiv wird. Dadurch finden niedergelassene Ärzte und Ärztinnen keine Nachfolger, die Praxen schließen schließlich. 

Die verbliebenen Praxen versuchen diese Versorgunglücke aufzufangen, aber mehr Patienten bedeuten eben auch einen erhöhten Personalbedarf (soweit qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt überhaupt zu finden ist) und entsprechende Ausgaben. Die Mehrarbeit wird aber nicht finanziell honoriert, sondern im Gegenteil durch Reduzierung der Pauschalen abgestraft. Von einem Inflationsausgleich ganz zu schweigen. 

Daher unterstützen wir den Aufruf der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, um die "Politik" auf die Mißstände aufmerksam zu machen.

Bitte unterstützen auch Sie uns in diesem Bestreben. 

Unter folgendem Link www.praxenkollaps.info können sie Ihre Stimme abgeben. 

Herzlichen Dank. 

 

 


Warten bis der Arzt kommt

Worum geht es?

In der Vergangenheit mussten Sie als Patientin oder Patient oftmals länger auf einen Termin beim Haus- oder Facharzt warten. Um diesen Zustand zu verbessern, hat die Bundesregierung 2019 ein Gesetz (TSVG= Termin Service und Versorgungsgesetz) erlassen, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich machte, ihre Sprechstundenzeiten auszubauen und mehr neue Patienten aufzunehmen.

Zur Umsetzung haben wir zusätzliche Sprechstundentermine für dringliche Fälle und Neupatienten geschaffen und uns entsprechend personell und organisatorisch ausgestattet. Nun soll diese, erst 3 Jahre alte Regelung, abgeschafft werden. 

Von uns wird nun erwartet dieselbe Leistung stillschweigend weiterhin auf eigene Kosten zu erbringen. 

Das bedeutet, dass wir einerseits die Mehrkosten durch Personal und längere Arbeitszeiten tragen sollen, die Leistung aber nicht vergütet wird. 

Auch möchten wir darauf hinwiesen, dass wir wie viele mittelständische Betriebe weder Inflationsausgleich, noch eine Energiekostenpauschale erhalten, die Kosten können wir auch nicht an unsere "Kunden" weitergeben. 

Daher haben wir uns zu einem Protest entschlossen. Nähere Informationen finden Sie unter www.wartenbisderarztkommt.de